Der Aufbau und die Gliederung der Freiwilligen Feuerwehr Pinneberg richtet sich nach dem Brandschutzgesetz des Landes Schleswig-Holstein und der darauf basierenden Satzung.
| Wehrführer 1. Hauptbrandmeister Uwe Kuhlmann |
stellv. Wehrführer Hauptbrandmeister Kai Halle |
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| Kassenwart Löschmeister Mitja Arwed Suchorski |
Schriftführer Löschmeister Oliver Karsten |
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| 1. Zug Zugführer Brandmeister Kai Rowohlt |
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Oberlöschmeister Jens Schaefer |
Gruppenführer Brandmeister Henning Karsten |
Brandmeister Ingo Nieber |
| 2. Zug Zugführer Brandmeister Haucke Jaacks |
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Oberlöschmeister Torben Schmidt |
Gruppenführer Oberlöschmeister Helge Anton |
Oberlöschmeister Jörg Meyer-Jürgens |
| Ferner gehören zum Vorstand | ||
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| Gruppenführer der Reserve Brandmeister Rainer Jürgensen |
Jugendwart Hauptlöschmeister Michael Marciniak |
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| Ehrenwehrführer Hauptbrandmeister Karl Heinz Studemund |
Sicherheitsbeauftragter Löschmeister Claus Köster |
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Wenn Sie die Hauptfeuerwache in der Friedrich-Ebert-Straße einmal besuchen, werden Sie wahrscheinlich als erstes auf die beiden hauptamtlichen Gerätewarte treffen. |
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| Gerätewart Brandmeister Ingo Nieber |
Gerätewart Brandmeister Michael Kröplin |
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Die sechs Löschgruppen, deren mittlere Stärke bei 16 Personen liegt, bilden eine feste Einheit, d.h. der Gruppenführer und die Gruppe bleiben – mit Ausnahme der Einsätze – fest zusammen. Alle 14 Tage Donnerstags ist Dienstabend. Es wird die praktische und theoretische Unterweisung der Feuerwehrkameraden an sämtlichen Fahrzeugen und Geräten durchgeführt. Alle müssen in den Themenfeldern Brandbekämpfung, Technische Hilfeleistung sowie Gefahrgut- und Strahlenschutzeinsätzen ausgebildet werden. Zu diesem Zweck sind die 16 Feuerwehrfahrzeuge in 6 Einheiten zusammengefasst. Jede Löschgruppe hat jeweils drei Dienste Ausbildung an jeder Einheit. Neben den regulären Diensten am Donnerstag gibt es diverse Sonderdienste, die die Gruppen intern regeln und organisieren. Dazu kommen spezielle Ausbildungsdienste an den Sonderfahrzeugen wie Drehleiter, Rüstwagen, Wechselladerfahrzeug und Einsatzleitwagen.
Die Bereiche Atemschutz und Fahrerausbildung werden von eigenen Fachwarten geleitet, die für die kontinuierliche Aus- und Fortbildung der Atemschutzgeräteträger/innen sowie der Einsatzfahrer verantwortlich zeichnen. An jedem der Dienstabende werden aus allen Gruppen eine bestimmte Anzahl Atemschutzträgerinnen und -träger herausgezogen, die in der eigenen Atemschutzübungsstrecke, im Atemschutzübungshaus des Kreisfeuerwehrverbandes oder in anderen Gebäuden (Betriebe, Schulen, Abbruchhäuser etc.) ihre Übungen absolvieren. So ist die Gewähr gegeben, dass alle Atemschutzträger mindesten 3-4 mal im Jahr unter fast realistischen Bedingungen das Gerät tragen.
Um die ausreichende Fahrpraxis mit den Großfahrzeugen zu bekommen oder zu erhalten, werden die Einsatzfahrer mit der Fahrerlaubnis der alten Klasse II bzw. der neuen Klasse C alle 14 Tage im Rahmen eines speziellen Fahrerdienstes geschult.