Fehlalarm durch Rauchwarnmelder
Bei unserem eintreffen an der Einsatzstelle konnte im Rahmen der Erkundung der Rauchwarnmelder akustisch im 2. Obergeschoß wahrgenommen werden. Kein Brandgeruch wahrnehmbar. Die Wohnungstür wurde mit Sperrwerkzeug geöffnet. Keine Feststellung in der Wohnung. Die Batterie wurde aus dem Rauchwarnmelder entnommen, die Tür geschlossen und die Einsatzstelle an die Polizei übergeben.