Der Aufbau und die Gliederung der Freiwilligen Feuerwehr Pinneberg richtet sich nach dem Brandschutzgesetz des Landes Schleswig-Holstein und der darauf basierenden Satzung.

Die 158 Mitglieder (Stand 31.12.2023) teilen sich wie folgt auf:

  • 118 aktive Kameradinnen und Kameraden
  • davon 7 aktive Kameraden der Reserveabteilung
  • 3  Zweitmitglieder aus anderen Feuerwehren
  • 17 Mitglieder der Ehrenabteilung
  • 20 Kameradinnen und Kameraden der Jugendfeuerwehr

Der Vorstand besteht aus zur Zeit 14 Personen, die von der Mitgliederversammlung auf sechs Jahre gewählt werden. Der Vorstand gliedert sich folgendermaßen auf:

Wehrführer

1. Hauptbrandmeister
Claus Köster

stellv. Wehrführer

Löschmeister
Stefan Hellmich

Kassenwart

Brandmeister
Michael Kröplin

Schriftführer

Hauptbrandmeister
Christoph Supthut

1. Zug:
Zugführer

Hauptbrandmeister ***
Stephan Nieber

1. Zug:
Gruppenführer

Oberlöschmeister
Boy Kuhlmann

Oberbrandmeister
Henning Karsten

Brandmeister
Ingo Nieber

2. Zug:
Zugführer

Hauptlöschmeister
Yann Kuhlmann

2. Zug:
Gruppenführer

Oberlöschmeister
Torben Schmidt

Oberlöschmeister
Helge Anton

Hauptlöschmeister
Florian Judzinsky

Ferner gehören zum Vorstand

Gruppenführer der Reserve

Oberlöschmeister
Michael Körner

 

Jugendwartin

Oberbrandmeisterin
Nicole Nieber

Gerätewarte

Wenn Sie die Hauptfeuerwache in der Friedrich-Ebert-Straße einmal besuchen, werden Sie wahrscheinlich als erstes auf die vier hauptamtlichen Gerätewarte treffen.

Brandmeister
Michael Kröplin

Brandmeister
Anastasios Dreeßen

Hauptlöschmeister
Christoph Iserhoth

Hauptbrandmeister ***
Andreas Freund


Die sechs Löschgruppen, deren mittlere Stärke bei 17 Personen liegt, bilden eine feste Einheit, d.h. der Gruppenführer und die Gruppe bleiben – mit Ausnahme der Einsätze – fest zusammen. Alle 14 Tage Donnerstags ist Dienstabend. Es wird die praktische und theoretische Unterweisung der Feuerwehrkameraden an sämtlichen Fahrzeugen und Geräten durchgeführt. Alle müssen in den Themenfeldern Brandbekämpfung, Technische Hilfeleistung sowie Gefahrgut- und Strahlenschutzeinsätzen ausgebildet werden. Zu diesem Zweck sind die 19 Feuerwehrfahrzeuge in 6 Einheiten zusammengefasst. Jede Löschgruppe hat jeweils drei Dienste Ausbildung an jeder Einheit. Neben den regulären Diensten am Donnerstag gibt es diverse Sonderdienste, die die Gruppen intern regeln und organisieren. Dazu kommen spezielle Ausbildungsdienste an den Sonderfahrzeugen wie Drehleiter, Rüstwagen, Wechselladerfahrzeug und Einsatzleitwagen.

Die Bereiche Atemschutz und Fahrerausbildung werden von eigenen Fachwarten geleitet, die für die kontinuierliche Aus- und Fortbildung der Atemschutzgeräteträger/innen sowie der Einsatzfahrer verantwortlich zeichnen. An jedem der Dienstabende werden aus allen Gruppen eine bestimmte Anzahl Atemschutzträgerinnen und -träger herausgezogen, im Atemschutzübungshaus des Kreisfeuerwehrverbandes oder in anderen Gebäuden (Betriebe, Schulen, Abbruchhäuser etc.) ihre Übungen absolvieren. So ist die Gewähr gegeben, dass alle Atemschutzträger mindesten 3-4 mal im Jahr unter fast realistischen Bedingungen das Gerät tragen.

Um die ausreichende Fahrpraxis mit den Großfahrzeugen zu bekommen oder zu erhalten, werden die Einsatzfahrer mit der Fahrerlaubnis der alten Klasse II bzw. der neuen Klasse C alle 14 Tage im Rahmen eines speziellen Fahrerdienstes geschult.