Der Aufbau und die Gliederung der Freiwilligen Feuerwehr Pinneberg richtet sich nach dem Brandschutzgesetz des Landes Schleswig-Holstein und der darauf basierenden Satzung.
Die 136 Mitglieder (Stand 17.11.2017) teilen sich wie folgt auf:
- 93 aktive Kameradinnen und Kameraden
- 6 aktive Kameraden der Reserveabteilung
- 18 Mitglieder der Ehrenabteilung
- 19 Kameradinnen und Kameraden der Jugendfeuerwehr
Der Vorstand besteht aus 15 Personen, die von der Mitgliederversammlung auf sechs Jahre gewählt werden. Der Vorstand gliedert sich folgendermaßen auf:
Wehrführer
1. Hauptbrandmeister
Claus Köster
stellv. Wehrführer
Hauptbrandmeister ***
Kai Halle
Kassenwart
Löschmeister
Mitja Arwed Suchorski
Schriftführer
Löschmeister
Oliver Karsten
1. Zug:
Zugführer
Oberlöschmeister
André Schwarz
1. Zug:
Gruppenführer

Oberlöschmeister
Boy Kuhlmann

Oberbrandmeister
Henning Karsten

Brandmeister
Ingo Nieber
2. Zug:
Zugführer

Brandmeister
Hauke Jaacks
2. Zug:
Gruppenführer

Oberlöschmeister
Torben Schmidt

Hauptfeuerwehrmann
Marius Schlüter

Oberlöschmeister
Mike Mannes
Ferner gehören zum Vorstand
Gruppenführer der Reserve
Brandmeister
Kai Rowohlt
Jugendwartin
Oberbrandmeisterin
Nicole Nieber
Gerätewarte
Wenn Sie die Hauptfeuerwache in der Friedrich-Ebert-Straße einmal besuchen, werden Sie wahrscheinlich als erstes auf die beiden hauptamtlichen Gerätewarte treffen.
Brandmeister
Ingo Nieber
Brandmeister
Michael Kröplin
Die sechs Löschgruppen, deren mittlere Stärke bei 16 Personen liegt, bilden eine feste Einheit, d.h. der Gruppenführer und die Gruppe bleiben – mit Ausnahme der Einsätze – fest zusammen. Alle 14 Tage Donnerstags ist Dienstabend. Es wird die praktische und theoretische Unterweisung der Feuerwehrkameraden an sämtlichen Fahrzeugen und Geräten durchgeführt. Alle müssen in den Themenfeldern Brandbekämpfung, Technische Hilfeleistung sowie Gefahrgut- und Strahlenschutzeinsätzen ausgebildet werden. Zu diesem Zweck sind die 17 Feuerwehrfahrzeuge in 6 Einheiten zusammengefasst. Jede Löschgruppe hat jeweils drei Dienste Ausbildung an jeder Einheit. Neben den regulären Diensten am Donnerstag gibt es diverse Sonderdienste, die die Gruppen intern regeln und organisieren. Dazu kommen spezielle Ausbildungsdienste an den Sonderfahrzeugen wie Drehleiter, Rüstwagen, Wechselladerfahrzeug und Einsatzleitwagen.
Die Bereiche Atemschutz und Fahrerausbildung werden von eigenen Fachwarten geleitet, die für die kontinuierliche Aus- und Fortbildung der Atemschutzgeräteträger/innen sowie der Einsatzfahrer verantwortlich zeichnen. An jedem der Dienstabende werden aus allen Gruppen eine bestimmte Anzahl Atemschutzträgerinnen und -träger herausgezogen, die in der eigenen Atemschutzübungsstrecke, im Atemschutzübungshaus des Kreisfeuerwehrverbandes oder in anderen Gebäuden (Betriebe, Schulen, Abbruchhäuser etc.) ihre Übungen absolvieren. So ist die Gewähr gegeben, dass alle Atemschutzträger mindesten 3-4 mal im Jahr unter fast realistischen Bedingungen das Gerät tragen.
Um die ausreichende Fahrpraxis mit den Großfahrzeugen zu bekommen oder zu erhalten, werden die Einsatzfahrer mit der Fahrerlaubnis der alten Klasse II bzw. der neuen Klasse C alle 14 Tage im Rahmen eines speziellen Fahrerdienstes geschult.