Fehlalarm Rauchwarnmelder
Beim Abrücken vom vorherigen Einsatz wurden die Einsatzkräfte auf einen weiteren ausgelösten Rauchwarnmelder in derselben Straße einige Blocks weiter aufmerksam gemacht. Auch dort war die Bewohnerin nicht in der Wohnung. Ein Zugang konnte über die Balkontür geschaffen werden. Auch in diesem Fall handelte es sich im einen Fehlalarm.