Angebranntes Essen
Ein Rauchwarnmelder in der Wohnung hatte ausgelöst. Angebranntes Essen gab Anlass zur Alarmierung. Die Feuerwehr musste nicht tätig werden. Die Wohnung wurde an den Bewohner übergeben.
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29. April, 2020
Ein Rauchwarnmelder in der Wohnung hatte ausgelöst. Angebranntes Essen gab Anlass zur Alarmierung. Die Feuerwehr musste nicht tätig werden. Die Wohnung wurde an den Bewohner übergeben.
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