Wasserschaden
In einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus kam es zu einem Wasserschaden und das Wasser lief bereits vom zweiten Obergeschoss in das erste Obergeschoss. Bei unserem Eintreffen wurde das Wasser durch den Hausmeister abgestellt und dieser veranlasste auch alle weiteren Maßnahmen. Keine Tätigkeit für unsere Einsatzkräfte.