Fehlalarm Rauchwarnmelder
Ein Rauchwarnmelder in einer Wohnung im 1.OG. hatte Alarm ausgelöst. Durch die Fenster wurde die komplette Wohnung begutachtet und es konnte kein Rauch festgestellt werden. Es wurde auf eine Türöffnung verzichtet. Die Einsatzstelle wurde an die Polizei.